Zeitgemäßes europäisches Urheberrecht kommt
Der 26. März 2019 ist ein wichtiger Tag für alle UrheberInnen und deren RechtsnachfolgerInnen. Das Europäische Parlament hat den Entwurf zur künftigen EU-Urheberrechtsrichtlinie mit deutlicher Mehrheit und ohne Änderungen angenommen.
Die Bildrecht ist damit dem Ziel näher gekommen, dass jene Internet-Konzerne, die gute Geschäfte mit urheberrechtlich geschütztem Content machen, endlich faire Entgelte für kreative Inhalte zahlen müssen. Die Richtlinie schafft gerechtere Wettbewerbsbedingungen und wird dazu beitragen, die kulturelle Vielfalt in Europa zu sichern. Auch für die Internet-User ist die Freiheit, das Internet umfassend zu nutzen, damit rechtlich abgesichert - auch wenn NetzaktivistInnen das Gegenteil behaupten.
Die Bildrecht dankt allen Mitgliedern, Interessenvertretungen und MeinungsträgerInnen, die besonders in den letzten Wochen vor der Abstimmung im EU-Parlament die legitimen Forderungen der Künstlerinnen und Künstler so kräftig unterstützt und kommuniziert haben. Diese gelungene Mobilisierung der Kreativschaffenden hat wesentlich dazu beigetragen, dass die EU-Parlamentarier für die neue Regelung votiert haben.
Nach der Befassung des Europäischen Rates ist die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Bildrecht wird sich gemeinsam mit den anderen Verwertungsgesellschaften für klare und praktikable Regelungen einsetzen.
Mag. Günter Schönberger, Geschäftsführer