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Foto: Georg Salner | PIC.INDIVIDUAL nr. 09, 2016 (Detail) | 102 x 112 cm | Acryl auf Holz | © Bildrecht, Wien 2019

Verhandlungsabschluss & Auszahlung der Speichermedienvergütung | Meldefrist: 5. Juli 2022

Die Bildrecht-Mitglieder erhalten endlich einen angemessenen Anteil an der Speichermedienvergütung. Und zwar rückwirkend bis zum Jahr 2015. Damit die dafür notwendigen Meldungen erfasst/ergänzt werden können, ist die Meldefrist für Inlandsmeldungen bis 5. Juli verlängert.

Es waren mehrjährige und schwierige Verhandlungen, die dank langen Atems und unter Einbindung der Aufsichtsbehörde und des Justizministeriums vor kurzem zu einem positiven Ergebnis geführt haben.

Sieben Millionen für Bildurheber:innen
Die Bildrecht hat den ausverhandelten Anteil an der Speichermedienvergütung von rund sieben Millionen Euro kürzlich erhalten und bereitet nun die Auszahlung für Juli 2022 vor. Wie gesetzlich vorgeschrieben, dotiert die Bildrecht die Hälfte der Speichermedienvergütung in den SKE-Fonds, aus dem Sie als Bildrecht-Mitglied soziale und kulturell Förderungen erhalten können.

Verhandlungen um weitere Anteile und Vergütungen
Die nun getroffene Vereinbarung über den Anteil des Bildsektors an der Speichermedienvergütung wird bis 2025 gelten. 
Im Juni nehmen wir auch die Verhandlungen über den Bildanteil für die Vergütung von Werknutzungen in Schulen, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen auf, mit denen großteils bereits eine Einigung erzielt wurde. 


Zu den aktuellen Meldemöglichkeiten