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Foto: Birgit Graschopf | Abandoned III (Detail), 2020 © Bildrecht Wien, 2020

Unterstützungen des Bundes verlängert | Lockdown bis 7. Februar

In Österreich wird der Lockdown vorerst bis zum 7. Februar dauern. Die Unterstützungen des Bundes für Kunst & Kultur werden bis Juni weitergeführt. Das gab die Bundesregierung am 17. Jänner bekannt.

Mit ersten Lockerungen für Kunst und Kultur ist daher ab 8. Februar zu rechnen. Museen, Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien und Archive werden voraussichtlich ab diesem Tag wieder öffnen können. Unter der Voraussetzung von Testungen vor Veranstaltungsteilnahme sollen in weiterer Folge auch kulturelle Veranstaltungen möglich sein.

Die bestehenden Unterstützungen im Kulturbereich, vom Härtefallfonds der WKÖ über die SVS-Überbrückungsfinanzierung bis zum Covid-19-Fonds der Künstlersozialversicherung werden bis Ende Juni verlängert. Staatssekretärin Andrea Mayer kündigte auch einen weiteren Lockdown-Bonus für Künstlerinnen und Künstler an, der für Jänner und Februar insgesamt 1.000 Euro pro bewilligtem Antrag betragen wird.

Neu für den Kunstbereich ist ein Ausfallsbonus für gemeinnützige Kunst- und Kulturvereine, der im Rahmen des Non-Profit-Organisation-Unterstützungsfonds zugänglich sein wird (nähere Informationen und Antragstellung voraussichtlich ab Mitte Februar auf der Website des NPO-Fonds).


Die nächste Tantiemenabrechnung der Bildrecht wird wie geplant im Mai stattfinden. Bitte geben Sie uns Ihre Meldungen zum Jahr 2020 rechtzeitig bekannt, damit auch Sie eine Tantiemenzahlung erhalten können (Auslandsmeldungen via E-Mail bis 31. Jänner, Inlandsmeldungen im Bildrecht-Portal bis 30. April 2021).