Meldefrist 30. April 2023 | Meldeumfang
Meldungen sind die Grundlage für Tantiemenzahlungen durch die Bildrecht. Welche Meldungen benötigt werden, hängt vom Wahrnehmungsvertrag ab, den Sie mit der Bildrecht geschlossen haben.
Meldungsumfang:
Alle Österreich betreffenden Meldungen für das Kalenderjahr 2022
Meldefrist: 30. April 2023
Berufsgruppe 1
- Ausstellungen und Kunstpräsentationen
- Werkveröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften
- Werkveröffentlichungen im TV
- Werkveröffentlichungen in Büchern und Kunstkatalogen (inkl. Nachmeldung bis zum Erscheinungsjahr 2018)
Berufsgruppe 2
- Nettohonorare
oder Einzelbildmeldungen in Zeitungen und Magazinen sowie auf Webseiten mit Top-Level-Domain „AT“oder auf Webseiten in deutscher Sprache, die sich an ein österreichisches Publikum wenden - Werkveröffentlichungen im TV
- Werkveröffentlichungen in Büchern und Kunstkatalogen (inkl. Nachmeldung bis zum Erscheinungsjahr 2018)
Meldefrist & Auszahlungstermine