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Foto: Chrisoph Luger, O.T., 2014 (Detail), Leimfarbe auf Papier, Foto: Eva Kelety, 2014 | © Bildrecht Wien 2023

Meldefrist 30. April 2023 | Meldeumfang

Meldungen sind die Grundlage für Tantiemenzahlungen durch die Bildrecht. Welche Meldungen benötigt werden, hängt vom Wahrnehmungsvertrag ab, den Sie mit der Bildrecht geschlossen haben.

Meldungsumfang: 

Alle Österreich betreffenden Meldungen für das Kalenderjahr 2022

Meldefrist: 30. April 2023

Berufsgruppe 1

  • Ausstellungen und Kunstpräsentationen
  • Werkveröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften
  • Werkveröffentlichungen im TV
  • Werkveröffentlichungen in Büchern und Kunstkatalogen (inkl. Nachmeldung bis zum Erscheinungsjahr 2018)

Berufsgruppe 2

  • Nettohonorare
    oder Einzelbildmeldungen in Zeitungen und Magazinen sowie auf Webseiten mit Top-Level-Domain „AT“oder auf Webseiten in deutscher Sprache, die sich an ein österreichisches Publikum wenden
  • Werkveröffentlichungen im TV
  • Werkveröffentlichungen in Büchern und Kunstkatalogen (inkl. Nachmeldung bis zum Erscheinungsjahr 2018)

Meldefrist & Auszahlungstermine