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Foto: Chrisoph Luger, O.T., 2014 (Detail), Leimfarbe auf Papier, Foto: Eva Kelety, 2014 | © Bildrecht Wien 2025

Meldefrist 30. April 2025 | Meldeumfang

Meldungen sind die Grundlage für Tantiemenzahlungen durch die Bildrecht. Welche Meldungen benötigt werden, hängt vom Wahrnehmungsvertrag ab, den Sie mit der Bildrecht geschlossen haben.

Meldeumfang:
Alle Österreich, Deutschland und die Schweiz betreffende Meldungen für das Kalenderjahr 2024

Meldefrist: 30. April 2025

Details zu den Meldemöglichkeiten


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