Meldefrist 30. April 2025 | Meldeumfang
Meldungen sind die Grundlage für Tantiemenzahlungen durch die Bildrecht. Welche Meldungen benötigt werden, hängt vom Wahrnehmungsvertrag ab, den Sie mit der Bildrecht geschlossen haben.
Meldeumfang:
Alle Österreich, Deutschland und die Schweiz betreffende Meldungen für das Kalenderjahr 2024
Meldefrist: 30. April 2025
Details zu den Meldemöglichkeiten
Bitte geben Sie Ihre Meldungen ausschließlich über das Bildrecht Portal bekannt.
Achten Sie darauf, dass Ihre Meldungen zum Jahr 2024 den Status "gesendet" haben. Nur dann werden diese für die Tantiemenberechnung herangezogen. Den Status Ihrer Meldungen sehen Sie unter dem Punkt "Meldungsübersicht".
Stammdaten-Check
Neue Bankverbindung, neue Kontaktdaten?
Bitte überprüfen Sie jetzt Ihre Stammdaten im Bildrecht-Portalund ändern Sie diese bei Bedarf.