Christoph Luger.jpg

Foto: Chrisoph Luger, O.T., 2014 (Detail), Leimfarbe auf Papier, Foto: Eva Kelety, 2014 | © Bildrecht Wien 2025

ERINNERUNG | Meldefrist INLAND für das Jahr 2025

Meldungen sind die Grundlage für Tantiemenzahlungen durch die Bildrecht. Welche Meldungen benötigt werden, hängt vom Wahrnehmungsvertrag ab, den Sie mit der Bildrecht geschlossen haben. Die Meldefristen sind für alle gleich:

Für Österreich betreffende Meldungen zum Kalenderjahr 2025

Meldefrist: 30. April 2026
Achtung: Nur bis Meldeschluss eingetragene Meldungen werden für die Tantiemenberechnung herangezogen.

Details zu den Meldemöglichkeiten


Bitte geben Sie Ihre Meldungen ausschließlich über das Bildrecht Portal bekannt.

Achten Sie darauf, dass Ihre Meldungen zum Jahr 2025 den Status "gesendet" haben. Nur dann werden diese für die Tantiemenberechnung herangezogen. Den Status Ihrer Meldungen sehen Sie unter dem Punkt "Meldungsübersicht".

Stammdaten-Check

Ist die richtige Bankverbindung eingetragen?
Ist der Kontowortlaut korrekt?
Sind Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse aktuell?

Bitte überprüfen Sie jetzt Ihre Stammdaten im Bildrecht-Portal und ändern Sie diese bei Bedarf.