20170919-Architekturaufnahmen-Hofburg-ZINNER__FVZ2590.jpg

Foto: Plenarsaal von National- und Bundesrat im Großen Redoutensaal in der Hofburg mit Bildern von Josef Mikl © Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Entwurf zur Urheberrechtsnovelle: Kein Direktvergütungsanspruch gegenüber den marktmächtigen Social-Media-Plattformen für Bildnutzungen vorgesehen!

Bis Ende des Jahres soll die EU Richtlinie 2019/790 (Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt, auch DSM-RL genannt)  in österreichisches Recht umgesetzt werden. 

Ziel ist, dass die großen Internetplattformen wie Facebook, YouTube, Instagram, Pinterest und Twitter endlich auch Verantwortung übernehmen und diese die Urheber:innen fair und angemessen für die Nutzung ihrer Werke vergüten. Der österreichische Novellenentwurf sieht jedoch entgegen der Intention der EU Richtlinie und anders als in Deutschland - dort werden die Künstler:innen und Kreativen zukünftig fair bezahlt - keine Vergütung durch die großen milliardenschweren Plattformen vor.

Zur dafür notwendigen Urheberrechts-Novelle hat das Justizministerium Anfang September 2021 einen Entwurf zur Begutachtung ausgesandt. Die Bildrecht hat eine Stellungnahme zum Gesetzesvorschlag erarbeitet, und diese an Justizministerium und Parlament übermittelt.

Anforderungen des Bild-Bereiches müssen in der Urheberrechtsnovelle ausreichend berücksichtigt werden

In ihrer Stellungnahme verweist die Bildrecht auf die Besonderheiten des Bild-Bereiches, die der vorliegende Entwurf nicht berücksichtigt. Die Bildrecht fordert Regelungen, die auch für den Bild-Bereich passen, eine praxistaugliche Abwicklung gewährleisten, den Beteiligten Rechtssicherheit bieten und insbesondere den Bildurheber:innen für Social-Media-Nutzungen eine angemessene Vergütung durch die Plattformen zusichern.

Für den Bild-Bereich sind folgende Punkte zentral:

  • Verwertungsgesellschaftenpflicht für die Lizenzierung von Online-Nutzungen
  • Direktvergütungsanspruch für die milliardenfachen urheberrechtsrelevanten Bildnutzungen auf Social Media-Plattformen
  • Klare Regelung für erweiterte kollektive Lizenzierungen (Außenseiterwirkung)

Rückenwind für die Bildrecht-Forderungen

Die Stellungnahme der Bildrecht und die darin angeführten Forderungen nach Adaption des Gesetzesentwurfs werden unterstützt von den Interessenvertretungen

  • WKO Bundesinnung der Berufsfotografen
  • Rechtsschutzverband der Berufsfotografen Österreich (RSV) 
  • Syndikat der Pressephotographen und Pressebildagenturen Österreichs 
  • IG Bildende Kunst 
  • Berufsvereinigung der bildenden Künstler Österreichs 
  • Künstlerhaus Wien 
  • Wiener Secession 
  • Verband österreichischer Galerien moderner Kunst
  • designaustria & designforum Wien 
  • Bundessektion Architekt:innen in der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen