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Foto: Anna-Maria Bogner, untitled, 2015 (Detail)

Bildrecht: Soforthilfe für KünstlerInnen

Ein rasch geschaffener Überbrückungsfonds der Bildrecht hat negative Effekte der Coronakrise für Kunstschaffende abgefedert. 1,1 Millionen Euro Soforthilfe-Mittel sind ausbezahlt, rund 1.200 Bildrecht-Mitglieder haben davon profitiert.

Viele KünstlerInnen und Kreative sind von der Corona-Krise stark betroffen. Kunstschaffende, die durch die weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens in wirtschaftliche Bedrängnis geraten waren, konnten bereits im März via Bildrecht-Website Unterstützung beantragen: Die österreichische Verwertungs­gesellschaft stellte mit ihrem Corona Überbrückungsfonds Sondermittel von zunächst einer halben Million und insgesamt schließlich 1,2 Millionen Euro zur Verfügung.

„Die Coronavirus-Krise ist eine enorme Belastung für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Kunst- und Kulturveranstaltungen wurden abgesagt, laufende Ausstellungen mussten schließen, Kunstankäufe wurden gestoppt, Aufträge storniert und bereits fixierte Projekte und Termine auf unbestimmte Zeit verschoben.“, so Bildrecht-Geschäftsführer Günter Schönberger. „Als Verwertungsgesellschaft haben wir mit den für soziale und kulturelle Einrichtungen (SKE) gewidmeten Mitteln aus der Privatkopievergütung die Möglichkeit, rasch und effektiv zu helfen“.

Höchste Dringlichkeit: mehr Geld für Bildschaffende

Die SKE-Mittel der Bildrecht reichen laut Schönberger aber bei weitem nicht aus: „Wir haben bereits vor Einrichtung des Fonds hunderte Anträge um Unterstützung erhalten, die Faktenlage anhand der bisher nachgewiesenen Schädigungen ist höchst beunruhigend. Die weltweit beachtete heimische Kunst- und Kreativszene drohte an dieser Krise massiven Schiffbruch zu erleiden.“ Gemeinsam mit den führenden Kunstvereinen des Landes suchte Schönberger daher auch das Gespräch mit der Kunst- und Kulturpolitik: „Wir sind nah dran an der Arbeits- und Lebensrealität unserer Mitglieder, die sich in prekären Situationen seit jeher an uns wenden, uns liegen konkrete Anträge inklusive der Nachweise für die Notlage vor.“

Bildrecht-Neumitglieder

Rund 6000 Mitglieder aus den Berufsfeldern bildende Kunst, Medienkunst, Fotografie, Architektur, Grafik, Illustration, Karikatur, Comics, Design, Choreografie, Pantomime und Performance werden von der Bildrecht in vertreten. Die Bildrecht registriert seit Ausbruch der Coronakrise eine stark ansteigende Zahl von Mitgliedschaftsanträgen. Schließlich zahlt die Verwertungsgesellschaft nicht nur Förderungen aus, sie stellt vor allem sicher, dass ihre Mitglieder Vergütungen für Werkveröffentlichungen aus Lizenzierungen und für im Urheberrechtsgesetz geregelte Nutzungen ihrer Bildwerke erhalten. Bildrecht-Mitglieder erhalten zweimal jährlich Tantiemenzahlungen – die jüngste Auszahlung erfolgte im Juni 2020, die nächste folgt im Oktober 2020.

Die Auswirkungen der Coronakrise spürt die Bildrecht auch in ihrem eigenen Kulturprogramm. Mindestens neun geplante Ausstellungen sowie die begleitenden Veranstaltungen an den Ausstellungsorten Bildraum 01 und Bildraum 07 in Wien und im Bregenzer Bildraum Bodensee mussten abgesagt und verschoben werden. Für die Zeit des Lockdowns wurden neue Ausstellungs- und Präsentationsformate geschaffen, die auf großes Interesse bei Kunstschaffenden und Publikum gestoßen sind.


Informationen für Kunstschaffende

Für Fragen im Zusammenhang mit Soforthilfe-Maßnahmen des Künstler-Sozialversicherungsfonds und anderer Einrichtungen wurde von der Sektion Kunst und Kultur im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eine Hotline für Betroffene der Kulturbranche eingerichtet:

+43 1 53115 202555 Mo bis Fr von 9:00 bis 15:00 Uhr

Nähere Informationen auf der Website des Ministeriums

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