KünstlerInnensuche

Hier erfahren Sie, welche rund 8.000 KünstlerInnen in Österreich direkt von der Bildrecht und welche rund 145.000 KünstlerInnen von ihr über Gegenseitigkeitsverträge mit internationalen Schwestergesellschaften vertreten werden.

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Suchergebnisse

Erscheint die/der Kunstschaffende unter Reproduktionsrecht, dann können Sie mit der Bildrecht Lizenzen (Werknutzungsbewilligungen) zu dieser/diesem Urheber/in vereinbaren.

Erscheint die/der Kunstschaffende unter Folgerecht, dann ist die Bildrecht berechtigt, das Folgerecht für diese/n Urheber/in wahrzunehmen.


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