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FAIRER PARTNER FÜR WERKNUTZUNGEN

Das Einheben von Entgelten insbesondere für kommerzielle Bildnutzungen ist oft mit beträchtlichem Aufwand verbunden. Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft erledigt das die Bildrecht treuhändig für Sie.

Wir stellen sicher, dass Sie angemessene und faire Vergütungen für die Nutzung Ihrer Werke erhalten. Die Bildrecht verfolgt keine eigenen wirtschaftlichen Interessen. Alle Erträge werden nach Abzug des Verwaltungsaufwandes verteilt. Die Tantiemenauszahlung erfolgt halbjährlich.

WAHRNEHMUNG INDIVIDUELLER RECHTE

Zu den von der Bildrecht wahrgenommenen individuellen Rechten zählen etwa das Senderecht, das Reproduktionsrecht und das Folgerecht.

WAHRNEHMUNG KOLLEKTIVER RECHTE

Umfassende Regelungen — Partnerschaft von Gesetzgeber, UrheberInnen und Medien.
Die Bildrecht zahlt Vergütungen zu kollektiv wahrgenommenen Rechten aus, die laut Gesetz nur über eine Urheberrechtsgesellschaft eingehoben und verteilt werden können. Dazu zählen insbesondere die Reprographie- und Speichermedienvergütung, sowie die Kabelvergütung und die Bibliothekstantieme, die nicht vom individuellen Urheber eingehoben werden können. Zur pauschalen Geltendmachung dieser Vergütungen schließt die Bildrecht Verträge (Gesamtverträge, Rahmenverträge, Einzelverträge, Satzungen) mit Nutzerorganisationen wie z. B. Bund, Land, Gemeinden, Wirtschaftskammer u.a. ab.

Die Bildrecht hat weitere Pauschalverträge mit den österreichischen Printmedien und dem ORF etabliert. Die darin verhandelten Bildkontingente begünstigen Werke von Bildrecht-Mitgliedern für den Abdruck in Zeitungen und für die Ausstrahlung im ORF.

Wir schaffen auch faire Verträge für Bildnutzungen seitens Museen und sonstigen Kunst-, Kultur- und Bildungseinrichtungen, die einen Ausgleich von öffentlichem und künstlerischem Interesse zum Ziel haben. Davon profitieren BildurheberInnen und Institutionen gleichermaßen.

VERMITTLUNG ZUM KUNSTMARKT

Die Bildrecht hebt nicht nur Folgerechtszahlungen für Bezugsberechtigte bei Auktionshäusern und anderen Akteuren des Kunsthandels ein, sondern vermittelt und fördert auch projektbezogen zwischen Galerien, Museen, Kunstmessen und Kunstschaffenden.

INTERNATIONALE RECHTE-VERTRETUNG

Für die Kunst und die KünstlerInnen — auch weltweit.
Um die Rechte ihrer Mitglieder auch international zu wahren, hat die Bildrecht mit ausländischen Gesellschaften Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen. Eine Bildrecht-Mitgliedschaft bedeutet automatisch eine Vertretung auch im Ausland.

KULTURELLE & SOZIALE FÖRDERUNGEN

Die Bildrecht sieht ihren besonderen Kulturauftrag darin, die ökonomische und kreative Basis von KünstlerInnen österreichweit mit umfassenden Förderprogrammen zu stärken. Sie fördert zahlreiche Projekte ihrer Mitglieder wie Einzel,- und Gruppenausstellungen, Performances, Workshops, Symposien. Sie unterstützt Kulturfestivals und Interventionen im öffentlichen Raum, fördert Katalog- und Buchprojekte sowie junge Talente, vergibt Kunstpreise und hilft Mitgliedern in sozialen Härtefällen.

Kulturelle und soziale Förderungen sind durch den SKE-Fonds (Fonds für soziale und kulturelle Einrichtungen) der Bildrecht möglich. Die Bildrecht ist gemäß § 33 Abs 2 VerwGesG 2016 verpflichtet, 50 % der Einnahmen der Speichermedienvergütung sozialen und kulturellen Zwecken dienenden Einrichtungen zuzuführen. Zusätzliche Anteile bis zu 20 % anderer Vergütungen sind laut internationalem Standard möglich.

Weiterführender Link: Kulturelle und soziale Förderungen