Meldeformulare
Bitte geben Sie alle Meldungen (Österreich + alle im jeweiligen Online-Formular angeführte Länder) im Bildrecht Portal bekannt.
In Ausnahmefällen können Sie diese Formulare verwenden und an portal@bildrecht.at senden. Für die Tantiemenberechnung werden vollständig und korrekt ausgefüllte Formulare berücksichtigt, die spätestens bis Ende der Meldefrist (Meldungen Österreich: jeweils der 30. April des Folgejahres: Meldungen Ausland: jeweils der 31. Jänner des Folgejahres) in der Bildrecht eingelangt sind.
Berufsgruppe 1
Meldeformular | AUSSTELLUNGEN & KUNSTPRÄSENTATIONEN
Meldeformular | ZEITUNGEN & MAGAZINE
Berufsgruppe 2
Meldeformular | EINZELBILDER
nur möglich, wenn für das betreffende Kalenderjahr keine Honorare gemeldet werden
Meldeformular | TV SENDUNG
nur möglich, wenn für das betreffende Kalenderjahr keine TV-Honorare gemeldet werden
Berufsgruppe 3
Mitglieder der Berufsgruppe 3 melden je nach Rechtewahrnehmung durch die Bildrecht wie Angehörige der Berufsgruppen 1 oder 2.