Downloads

Hier finden Sie nützliche Downloads: Vom für Sie passenden Wahrnehmungsvertrag bis zu Meldeformularen.

Wahrnehmungsvertrag Berufsgruppe 1

Für bildende KünstlerInnen aus den Sparten Malerei, Grafik, Bildhauerei, Fotografie, Konzept- und Objektkunst, Architektur, Medienkunst, Performance, Choreographie bzw. deren RechtsnachfolgerInnen

Mit diesem Wahrnehmungsvertrag werden typischerweise alle Rechte inklusive der Reproduktionsrechte an die Bildrecht übertragen. Das heißt, die Bildrecht kümmert sich auch um Werknutzungsbewilligungen (Lizenzierungen).

Wahrnehmungsvertrag Berufsgruppe 1

Wahrnehmungsvertrag Rechtsnachfolge Berufsgruppe 1

Informationen zur Rechtewahrnehmung

Wahrnehmungsvertrag Berufsgruppe 2

Für gewerblich tätige FotografInnen, BildjournalistInnen, GrafikerInnen, IllustratorInnen, DesignerInnen und KarikaturistInnen bzw. deren RechtsnachfolgerInnen

Mit diesem Wahrnehmungsvertrag werden typischerweise alle Rechte ausgenommen Reproduktionsrechte an die Bildrecht übertragen. Das heißt: Mitglieder der Berufsgruppe 2 regeln ihre Werknutzungsbewilligungen (Lizenzierungen) selbst.

Wahrnehmungsvertrag Berufsgruppe 2

Wahrnehmungsvertrag Rechtsnachfolge Berufsgruppe 2

Informationen zur Rechtewahrnehmung

Wahrnehmungsvertrag Berufsgruppe 3

Für Agenturen, Produzenten und sonstige Rechteinhaber aus abgeleiteten Rechten und/oder Ansprüchen

Mit diesem Wahrnehmungsvertrag werden je nach Bedarf alle oder eingeschränkte Rechte an die Bildrecht übertragen.

Wahrnehmungsvertrag Berufsgruppe 3

Informationen zur Rechtewahrnehmung

Meldeformulare

Nutzen Sie für Ihre Meldungen das Bildrecht-Portal | Meldeformulare sind nur für Ausnahmefälle vorgesehen

Nutzen Sie bitte für alle Meldungen (Österreich + alle im jeweiligen Online-Formular angeführte Länder) das Bildrecht Portal.
In Ausnahmefällen können Sie diese Meldeformulare verwenden und via E-Mail an office@bildrecht.at übermitteln oder per Post schicken.

Mustervertrag für Werkankäufe

Die Bildrecht hat einen Mustervertrag für Werkankäufe erstellt, der die Urheberpersönlichkeitsrechte der Kunstschaffenden bestmöglich wahrt.

Dieser Vertrag erlaubt Werknutzungen in einem für solche Rechtsgeschäfte sinnvollen Maß. Wir empfehlen Ihnen, künftig diesen Mustervertrag zu verwenden, damit für Sie nachteilige Nutzungen möglichst ausgeschlossen sind. Egal ob Sie Werke an Museen, Sammlungen, öffentliche Stellen, Unternehmen oder an Privatpersonen verkaufen — die dabei vereinbarten Rechte für die Erwerbenden sind aus urheberrechtlicher Sicht sehr relevant. Durch zu großzügig gewährte Werknutzungsrechte können Sie nämlich Ansprüche auf Lizenzierungsentgelte sowie auf Zahlungen aus kollektiv wahrgenommenen Rechten verlieren.

Mustervertrag für Werkankäufe

Bildrecht_Logo

Für Publikationen und Projekte mit Bildrecht-Förderung:

Das Bildrecht-Logo wird im Impressum bzw. in der Auflistung der Fördergeber angeführt.

Bitte

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  • lesen Sie das PDF mit den Anwendungsregeln und
  • wählen Sie aus den Varianten das für Ihre Publikation passende Bildrecht-Logo aus.

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