Meldungen
Ihre Meldungen sind die Grundlage für Tantiemenzahlungen durch die Bildrecht.
Nutzen Sie bitte für alle Meldungen (Österreich + alle im jeweiligen Online-Formular angeführte Länder) das Bildrecht Portal.
Aktuelle Meldemöglichkeiten
MELDUNGEN FÜR ÖSTERREICH
Alle Österreich betreffenden Meldungen für das Kalenderjahr 2024
Meldefrist: 30. April 2025
Berufsgruppe 1
- Ausstellungen und Kunstpräsentationen
- Werkveröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften
- Werkveröffentlichungen im TV
- Werkveröffentlichungen in Büchern und Kunstkatalogen
Berufsgruppe 2
- Nettohonorare
oder Einzelbildmeldungen in Zeitungen und Magazinen sowie auf Webseiten mit Top-Level-Domain „AT“ oder auf Webseiten in deutscher Sprache, die sich an ein österreichisches Publikum wenden - Werkveröffentlichungen im TV
- Werkveröffentlichungen in Büchern und Kunstkatalogen
Nachmeldungen
Werkveröffentlichungen in Büchern und Katalogen für die Erscheinungsjahre 2020, 2021, 2022, 2023, 2024
Bitte beachten Sie: Bücher sind nur bei rechtzeitiger Meldung (Folgejahr des Erscheinens!) fünf Jahre lang auszahlungswirksam. Bei Nachmeldungen kann ausschließlich für die verbliebenen Jahre ausgezahlt werden.
Auszahlungstermine: Mai 2025, Oktober 2025
MELDUNGEN ZUM AUSLAND
Alle das Ausland (im jeweiligen Online-Formular angeführte Länder) betreffenden Meldungen für das Kalenderjahr 2024
Meldefrist: 31. Jänner 2025
Frist für alle DEUTSCHLAND und die SCHWEIZ betreffende Meldungen: 30. April 2025
Berufsgruppe 1
- Ausstellungen und Kunstpräsentationen
- Werkveröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften
- Werkveröffentlichungen im TV
ACHTUNG: Werkveröffentlichungen in TV-Sendern, die in österreichischen Kabelnetzwerken verbreitet werden, melden Sie bitte bis 30. April 2025 als TV-Meldung im Bildrecht Portal. - Werkveröffentlichungen in Büchern und Kunstkatalogen
Berufsgruppe 2
- Nettohonorare
oder Einzelbildmeldungen in Zeitungen und Magazinen sowie auf Webseiten mit Top-Level-Domain des jeweiligen Landes oder auf Webseiten , die sich an ein Publikum dieses Landes wenden. - Werkveröffentlichungen im TV (nur dann, wenn dafür kein Honorar vom TV-Sender erhalten wurde)
ACHTUNG: Werkveröffentlichungen in TV-Sendern, die in österreichischen Kabelnetzwerken verbreitet werden, melden Sie bitte bis 30. April 2025 als TV-Meldung im Bildrecht Portal. - Werkveröffentlichungen in Büchern und Kunstkatalogen
Bitte beachten Sie: Zahlungen zu Auslandsmeldungen erhalten Sie mit der nächsten regulären Auszahlung, sofern die Bildrecht entsprechende Zahlungen aus den betreffenden Ländern erhalten hat.
Auszahlungstermine: Mai 2025, Oktober 2025
Bei Fragen kontaktieren Sie uns telefonisch oder schreiben Sie uns eine Nachricht:
+43 1 815 26 91 | portal@bildrecht.at
Achtung: Verwenden Sie die Meldeformulare nur in Ausnahmefällen.