Förderungen
Die Bildrecht stärkt die ökonomische Basis von Kunst- und Kreativschaffenden durch Tantiemenzahlungen. Darüber hinaus fördern wir zahlreiche Projekte unserer Mitglieder wie Einzel,- und Gruppenausstellungen, Performances und Workshops.
Wir unterstützen Kulturfestivals und Interventionen im öffentlichen Raum, fördern Katalog- und Buchprojekte sowie junge Talente und vergeben jährlich bzw. biennal mehrere unabhängig jurierte Kunstpreise: den Dagmar Chobot Skulpturenpreis, den viennacontemporary | Bildrecht SOLO Award sowie den Parallel Vienna | Bildrecht YOUNG ARTIST Award.
Zu unseren langjährigen Kooperationspartner*innen zählen im Bereich der Bildenden Kunst, New Media und Design u.A.: das Traklhaus Salzburg, das weisse haus, die Vienna Design Week, das Ars Electronica Festival Linz sowie das Animationsfilmfestival Tricky Women/Tricky Realities. Wir unterstützen Design-Austria und fördern die Fotofestivals La Gacilly Baden Photo, die Foto Wien, den Objektiv Pressefotopreis und ab 2024 ein Sonderprojekt für Fotografie auf der neuen Kunstmesse Stage in Bregenz.
Für diese Förderinitiativen betreibt die Bildrecht den gesetzlich verpflichtenden „Fonds für soziale und kulturelle Einrichtungen (SKE)“. Entscheidungen zu den Sozial-, Kunst- und Kulturförderungen trifft der SKE-Beirat der Bildrecht.
Antragstellungen | SKE
Ab Mitte Dezember 2024 können Sie sich wieder für den Frühlings-Call 2025 bewerben. Beim nächsten Call stehen Ihnen folgende Kategorien zur Verfügung:
- Ausstellung in den Bildräumen
- Publikationsförderung
- Projektförderung
Den Zugang zum Portal finden Sie ab Mitte Dezember hier.
Jurysitzungen
Der SKE-Beirat hält zweimal jährlich eine Jurysitzung ab (Mai, November).
Bitte beachten Sie: Aufgrund der hohen Anzahl an Einreichungen akzeptieren wir Bewerbungen ausschließlich über unser Onlineportal. In der Jurysitzung werden nur vollständige und fristgerecht eingereichte Anträge berücksichtigt. Ihr geplantes Vorhaben muss zukünftig umgesetzt werden; planen Sie deshalb eine angemessene Vorlaufzeit ein. Ein individueller Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Zuwendungen aus den SKE erfolgen nach Maßgabe der vorhandenen Mittel und nach festen Regeln im Sinne des Verwertungsgesellschaftengesetzes / § 33 Abs. 4 (VerwGesG 2016). Überblick: SKE - Richtlinien für die sozialen und kulturellen Zwecken dienenden Einrichtungen der Bildrecht: PDF download | SKE - Richtlinien
Kontakte Förderungen | SKE Team
Bitte kontaktieren Sie uns in erster Linie schriftlich, wir bemühen uns, Ihnen innerhalb weniger Werktage zu antworten. Senden Sie bitte eine Email an: ske@bildrecht.at
Dringende Anfragen - Telefonauskunft:
Simone Feichtner | +43 1 815 26 91 - 17
Sira-Zoé Schmid | +43 1 815 26 91 - 31
Kulturelle Förderungen:
RESIDENCY IM BILDRAUM STUDIO
OPEN CALL | Terms: 2025 & 2026
Standort: Bildraum Studio, Brotfabrik Wien, Absberggasse 27, 1100 Wien
Das Bildraum Studio im Kultur-Areal der Brotfabrik Wien bietet mit 170 m2 Arbeitsfläche beste Voraussetzungen, um raumgreifende Projekte/Arbeiten umzusetzen und zu präsentieren. Der Open Call richtet sich an nationale und internationale, freischaffende Künstler:innen. Das Bildraum Studio wird auf Basis eines Open Calls und nach Entscheidung der SKE-Jury zur Verfügung gestellt.
Residency-Zeiträume und Focus
- Januar bis Mitte März:
Residency für in Österreich lebende Kunstschaffende
aus den Bereichen Malerei, Fotografie, Skulptur, Installation, Grafik, Medienkunst & New Media Art, Design, Architektur sowie Art & Science. - Ende März bis Anfang Juni:
Ebenfalls offen für in Österreich lebende Kunstschaffende der genannten Disziplinen. - Mitte Juni bis Mitte Juli:
Speziell für Kunstschaffende aus den Bereichen Tanz, Choreografie und Performance. - Ende Juli bis Mitte Dezember:
Für internationale Kunstschaffende
aus den Bereichen Malerei, Fotografie, Skulptur, Installation, Grafik, Medienkunst & New Media Art, Design, Architektur sowie Art & Science.
Ab Mitte Dezember 2024 sind Einreichungen für den Frühlings-Call 2025 wieder möglich. Bitte reichen Sie Ihre Anträge ausschließlich über unser Online-Portal ein.
PUBLIKATIONSFÖRDERUNG
Als Mitglied der Bildrecht können Sie einen Publikationskostenzuschuss beantragen. Gefördert werden Publikationen wie Monographien, Kunstbücher und Bildbände mit kulturellem Schwerpunkt.
Die Höhe der Förderung wird individuell und auf Basis der vorgelegten Unterlagen vom SKE-Beirat der Bildrecht festgelegt.
Ab Mitte Dezember 2024 sind Einreichungen für den Frühlings-Call 2025 wieder möglich. Bitte reichen Sie Ihre Anträge ausschließlich über unser Online-Portal ein.
PROJEKTFÖRDERUNG
Mitglieder der Bildrecht können um Förderung für umfangreiche Projekte einreichen. Gefördert werden Projekte mit kulturellem Schwerpunkt, wie etwa Einzel,- und Gruppenausstellungen, Performances, Workshops, Symposien, Kulturfestivals und künstlerische Interventionen im öffentlichen Raum.
Die Höhe der Förderung wird individuell und auf Basis der vorgelegten Unterlagen vom SKE-Beirat der Bildrecht festgelegt.
Ab Mitte Dezember 2024 sind Einreichungen für den Frühlings-Call 2025 wieder möglich. Bitte reichen Sie Ihre Anträge ausschließlich über unser Online-Portal ein.
AUSSTELLEN IM BILDRAUM 01 | 07 | BODENSEE
Jährlich werden in den Ausstellungsräumen der Bildrecht rund 30 Einzel- und Gruppenausstellungen gezeigt. Mit dem Bildraum 01 | 07 | Bodensee und dem Bildraum Studio bieten wir unseren Mitgliedern eine Plattform ihre Werke und Projekte in professionellem Rahmen zu präsentieren. Die Bildräume agieren nicht gewinnorientiert.
Die Ausstellungsbewerbungen werden jährlich dem SKE-Beirat vorgelegt. Nach einer positiven Jurierung erfolgt die Raumzuteilung und die jeweilige Bildraum-Leitung bespricht den Ausstellungstermin, die Möglichkeiten der Raumnutzung sowie organisatorische Vorbereitungsschritte mit dem/der Künstler:in. Im Regelfall werden 5-wöchige Ausstellungszeiträume vereinbart.
Nächste Einreichfrist: April 2025
Bei Fragen stehen wir ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
RICHTLINIEN Ausstellen im Bildraum 01 | 07 | Bodensee
Bitte beachten Sie: Eine erneute Bewerbung für eine Ausstellung im Bildraum ist frühestens drei Jahre nach einer bereits dort realisierten Ausstellung möglich.
Bewerbungen sind nur über unser Onlineportal möglich. Nur vollständige und fristgerechte Anträge werden in der Jurysitzung berücksichtigt. Nächste Einreichfrist: April 2025
Soziale Förderung:
UNTERSTÜTZUNG IM SOZIALEN HÄRTEFALL
Bezugsberechtigte können im sozialen Härtefall unterstützt werden, wenn sie sich aufgrund außergewöhnlicher, unvorhergesehener Umstände in einer existenzbedrohlichen Notlage befinden.
PDF download Antrag | detaillierte Informationen & Formular
Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge inkl. der jeweils geforderten Unterlagen bearbeitet werden können.
Kunstpreise:
DAGMAR CHOBOT SKULPTURENPREIS
Insbesondere der Skulpturbegriff hat sich in den letzten Jahren gewandelt und umfasst neben klassischen Zugängen auch experimentelle Ansätze, Installationen, performative und auch architektonisch definierte Arbeiten gleichermaßen.
Dementsprechend offen will sich der 'Dagmar Chobot Skulpturenpreis' verstanden wissen, der von einer Fachjury an eine/n zeitgenössische/n, in Österreich arbeitende/n Bildhauer*in vergeben wird.
Der Nominierungspreis ist mit 10.000 Euro dotiert und unterliegt keiner Altersbeschränkung.
Der 'Dagmar Chobot Skulpturenpreis' wird von einer unabhängigen Expert*innenjury auf Basis von Nominierungen vergeben.
Eine Initiativbewerbung ist nicht möglich.
VIENNACONTEMPORARY | BILDRECHT SOLO AWARD
Im Rahmen der profilierten Kunstmesse viennacontemporary würdigt die Bildrecht eine hervorragende Solopräsentation mit dem 'viennacontemporary | Bildrecht SOLO Award'.
Mit dem Ziel, Kunstschaffende und Galerien gleichermaßen zu unterstützen, zeichnet der Award eine Präsentation aus, die großes künstlerisches Potential beweist. Zugleich wird der Einsatz der jeweiligen Galerie honoriert.
Unter Einbindung einer unabhängigen Expert*innen-Jury wird der 'viennacontemporary | Bildrecht SOLO Award' jährlich im Rahmen der Messeeröffnung vergeben. Der mit 4.000 Euro dotierte Award geht zu je 2.000 Euro an den/die Künstler*in sowie an die ausstellende Galerie.
Der 'viennacontemporary | Bildrecht SOLO Award' wird von einer unabhängigen Expert*innenjury nach einem Messerundgang vergeben.
Eine Initiativbewerbung ist nicht möglich.
PARALLEL VIENNA | BILDRECHT YOUNG ARTIST AWARD
Aus den Ausstellenden der Rubrik ARTIST STATEMENTS - Solo Präsentationen wählt eine unabhängige ExpertInnen-Jury zu Messebeginn eine:n Gewinner:in des PARALLEL VIENNA | Bildrecht YOUNG ARTIST Award aus.
Der mit 2.000 Euro dotierte Award ist zudem mit einer Solo-Präsentation im Bildraum 01 im Folgejahr verbunden.
Der 'Parallel Vienna | Bildrecht YOUNG ARTIST Award' wird von einer unabhängigen Expert*innenjury nach einem Messerundgang vergeben. Eine Initiativbewerbung ist nicht möglich.
Zur Website des PARALLEL VIENNA | Bildrecht YOUNG ARTIST Award