Corona Überbrückungsfonds
Die Mittel aus dem Corona Überbrückungsfonds der Bildrecht sind bereits ausgezahlt.
Daher sind keine Anträge mehr möglich!
Für Fragen im Zusammenhang mit Soforthilfe-Maßnahmen des Künstler-Sozialversicherungsfonds und anderer Einrichtungen wurde von der Sektion Kunst und Kultur im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eine Hotline für Betroffene der Kulturbranche eingerichtet:
+43 1 53115 202555
Mo bis Fr von 9:00 bis 15:00 Uhr
Nähere Informationen auf der Website des Ministeriums
Sollten Sie zu jenen Kunstschaffenden zählen, die weder beim COVID-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds noch beim Härtefallfonds der Wirtschaftskammer anspruchsberechtigt sind, dann beschreiben Sie bitte kurz Ihren Fall und senden diese Information an office@bildrecht.at
Die Bildrecht sammelt diese Fälle und wird sich dafür einsetzen, dass auch für diese Fälle passende Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen werden.
KünstlerInnen und Kreative, die aufgrund der Corona-Krise in außerordentliche wirtschaftliche Bedrängnis geraten, können finanzielle Unterstützung beantragen. Beim Überbrückungsfonds handelt es sich um eine Förderung aus dem SKE Fonds der Bildrecht, die nicht zurückgezahlt werden muss.
Die Coronavirus-Krise ist eine große Belastung für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Kunst- und Kulturveranstaltungen werden abgesagt, laufende Ausstellungen müssen schließen, Aufträge werden storniert und bereits kolportierte Termine auf ungewisse Zeit verschoben. Der Bildrecht Überbrückungsfonds ist eine schnelle Maßnahme, um bei finanziellen Engpässen, die der Krise geschuldet sind, zu helfen.
Hier finden Sie FAQs, die es Ihnen erleichtern sollen, die Unterstützung der Bildrecht oder anderer Stellen in Anspruch zu nehmen.
FAQs zum Corona Überbrückungsfonds
Kann ich als bildende/r KünstlerIn / ArchitektIn / FotografIn / GrafikerIn / IllustratorIn / DesignerIn / MedienkünstlerIn, ChoreografIn eine Unterstützung in der Corona-Krise beantragen?
JA
Mit diesem Fonds werden vor allem akute Engpässe abgefedert. Der Corona Überbrückungsfonds wird insbesondere bei existenziellen Schwierigkeiten von KünstlerInnen und Kreativen unterstützend wirken. Mit den ausgezahlten Mitteln sollen Mieten beglichen oder dringende Zahlungen o.ä. finanziert werden.