Corona Überbrückungsfonds
Die Mittel aus dem Corona Überbrückungsfonds der Bildrecht sind bereits ausgezahlt.
Daher sind keine Anträge mehr möglich!
Für Fragen im Zusammenhang mit Soforthilfe-Maßnahmen des Künstler-Sozialversicherungsfonds und anderer Einrichtungen wurde von der Sektion Kunst und Kultur im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eine Hotline für Betroffene der Kulturbranche eingerichtet:
+43 1 53115 202555
Mo bis Fr von 9:00 bis 15:00 Uhr
Nähere Informationen auf der Website des Ministeriums
Sollten Sie zu jenen Kunstschaffenden zählen, die weder beim COVID-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds noch beim Härtefallfonds der Wirtschaftskammer anspruchsberechtigt sind, dann beschreiben Sie bitte kurz Ihren Fall und senden diese Information an office@bildrecht.at
Die Bildrecht sammelt diese Fälle und wird sich dafür einsetzen, dass auch für diese Fälle passende Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen werden.
KünstlerInnen und Kreative, die aufgrund der Corona-Krise in außerordentliche wirtschaftliche Bedrängnis geraten, können finanzielle Unterstützung beantragen. Beim Überbrückungsfonds handelt es sich um eine Förderung aus dem SKE Fonds der Bildrecht, die nicht zurückgezahlt werden muss.
Die Coronavirus-Krise ist eine große Belastung für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Kunst- und Kulturveranstaltungen werden abgesagt, laufende Ausstellungen müssen schließen, Aufträge werden storniert und bereits kolportierte Termine auf ungewisse Zeit verschoben. Der Bildrecht Überbrückungsfonds ist eine schnelle Maßnahme, um bei finanziellen Engpässen, die der Krise geschuldet sind, zu helfen.
Hier finden Sie FAQs, die es Ihnen erleichtern sollen, die Unterstützung der Bildrecht oder anderer Stellen in Anspruch zu nehmen.
FAQs zum Corona Überbrückungsfonds
Kann ich als bildende/r KünstlerIn / ArchitektIn / FotografIn / GrafikerIn / IllustratorIn / DesignerIn / MedienkünstlerIn, ChoreografIn eine Unterstützung in der Corona-Krise beantragen?
JA
Mit diesem Fonds werden vor allem akute Engpässe abgefedert. Der Corona Überbrückungsfonds wird insbesondere bei existenziellen Schwierigkeiten von KünstlerInnen und Kreativen unterstützend wirken. Mit den ausgezahlten Mitteln sollen Mieten beglichen oder dringende Zahlungen o.ä. finanziert werden.
In welcher Form suche ich um eine Unterstützung an?
ONLINE ÜBER DIE EINGABE-MASKE (bis Ende April 2020)
Tragen Sie Ihre Angaben in die entsprechenden Felder der Eingabe-Maske ein. Je konkreter der Nachweis der Schlechterstellung (Absage, Honorarentfall, Veranstaltungsverschiebung o.ä.) ist, desto zügiger können wir Ihren Antrag bearbeiten.
Kann ich auch eine Unterstützung in der Corona-Krise beantragen, wenn ich nicht Mitglied der Bildrecht bin?
Grundsätzlich können alle KünstlerInnen und Kreative der Sparten bildende Kunst, Medienkunst, Fotografie, Grafik, Illustration, Design, Choreografie, Tanz und Performance, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, eine Unterstützung beantragen.
Eine Auszahlung aus dem Corona-Überbrückungsfonds ist allerdings aus gesetzlichen Gründen an eine Mitgliedschaft gebunden, da dieser Fonds derzeit nur aus SKE-Mitteln gespeist wird. Eine Mitgliedschaft bei der Bildrecht ist also empfehlenswert für eine rasche Unterstützung. Sollte sich dieser Krisenfonds durch Dotierung mit anderen Mitteln (z.B. des Bundes) erhöhen, kann eine Auszahlung auch an Nicht-Mitglieder erfolgen.
Ihre Mitgliedschaft öffnet Ihnen auch den Zugang zu jährlichen Tantiemenzahlungen der Bildrecht.
Welche sonstigen Institutionen gibt es, bei denen ich als bildende/r KünstlerIn / ArchitektIn / FotografIn / GrafikerIn / IllustratorIn / DesignerIn / MedienkünstlerIn, ChoreografIn eine Unterstützung beantragen kann?
Unterstützungsfonds des Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF). Das ist ein – unabhängig vom Corona-Virus bestehender - Fonds zur Unterstützung von Künstler*innen in Notsituationen. Er vergibt auf Antrag Beihilfen zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts von bis zu EUR 5.000,- an KünstlerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich (unabhängig ob selbstständig und/oder unselbstständig tätig), die mit Einkommensausfällen wegen unvorhersehbarer/außergewöhnlicher Ereignisse konfrontiert sind. Kündigungen, Auftragsabsagen und sonstige Einkommensausfälle von Künstler*innen in Folge der Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung des Corona-Virus, können grundsätzlich als ein solches unvorhersehbares / außerordentliches Ereignis gewertet werden.
Länder und Gemeinden: Bitte informieren Sie sich bei der entsprechenden Kulturabteilung Ihres Bundeslandes, sowie bei Ihrer Wohngemeinde. Lassen Sie nichts unversucht, um Ihre existenzielle Situation zu verbessern. Mit Verständnis für die allgemein angespannte Lage bei den Kulturschaffenden ist derzeit verstärkt zu rechnen.
Verwertungsgesellschaften: Nutzen Sie nach Möglichkeit auch entsprechende SKE- und Sonder-Förderungen anderer Verwertungsgesellschaften:
AKM & austro mechana für Musikschaffende
LSG für MusikproduzentenInnen
Literar-Mechana für SchriftstellerInnen, AutorInnen und ÜbersetzerInnen.
VAM für FilmproduzentenInnen
VDFS für FilmurheberInnen
Gibt es noch andere Entlastungsmöglichkeiten für Kunst- und Kreativschaffende?
JA
Denken Sie an die Möglichkeiten von Stundungen und Zahlungsaufschüben. Gerade öffentliche Stellen (Sozialversicherungsträger, Finanzamt, Energieanbieter o.ä.) haben derzeit ein offenes Ohr, wenn es um Zahlungsverpflichtungen geht, die nicht oder sehr schwer eingehalten werden können. Suchen Sie den Dialog mit diesen Stellen, auch mit Banken. Vielleicht wird Ihnen auch Ihr Vermieter in dieser Krisenzeit entgegenkommen.