ad Bildrecht
Die Bildrecht ist die österreichische Urheberrechtsgesellschaft für Bildende Kunst, Architektur, Fotografie, Grafik, Illustration, Design, Choreografie und Performance. Zudem nimmt sie auch bildliche Darstellungen in Werken wissenschaftlicher und belehrender Art, Filmkunstwerke, die als Werke der bildenden Kunst gelten und Filmstills wahr.
Als Verwertungsgesellschaft vertritt sie das Urheberrecht von über 8.700 Mitgliedern gegenüber öffentlichen und privaten Stellen, um Einnahmen und Vergütungen zu Gunsten der Kunstschaffenden zu erzielen. Gleichzeitig sensibilisiert sie die Öffentlichkeit für kulturrelevante Themen und bietet mit Bildraum 01 | 07 | Bodensee | Studio eine attraktive Plattform für zeitgenössische, experimentelle und qualitative Kunst.
Aufgaben der Bildrecht
Die Bildrecht
- nimmt für ihre Bezugsberechtigten Rechte und Vergütungsansprüche im Bereich der bildenden Kunst, Fotografie, Choreografie, Architektur und Design wahr. Diese Tätigkeit übt sie aufgrund ihrer Wahrnehmungsgenehmigung (konsolidierte Fassung vom 02.08.2016) aus.
- agiert auf Basis des Verwertungsgesellschaftengesetzes 2016.
- wird überwacht und überprüft von der Aufsichtsbehörde für die Verwertungsgesellschaften.
- erteilt Lizenzen (Werknutzungsbewilligungen) für Bildnutzungen im Auftrag von Bezugsberechtigten in Österreich.
- nimmt gesetzliche Vergütungsansprüche wahr und verhandelt Pauschalen für kollektive Werknutzungen in Österreich.
- verteilt Lizenzzahlungen und Zahlungen aus Pauschalvergütungen aus dem In- und Ausland.
- ist mit Schwestergesellschaften weltweit vernetzt und vertritt deren Bezugsberechtigte in Österreich.
- setzt sich für faire und praktikable internationale und nationale Urheberrechts-Regelungen ein.
- leistet politische Lobbyarbeit (Kampagnen, Info-Veranstaltungen etc.) zur rechtlichen Stärkung des urheberrechtlichen Schutzes.
- betreibt aus den Mitteln des gesetzlich verankerten SKE-Fonds soziale und kulturelle Einrichtungen für ihre Bezugsberechtigten (Projektförderungen für Bildende Kunst, Fotografie, Grafik, Design und Choreografie, Ausstellungsflächen für ihre Mitglieder, Betrieb von Studioräumlichkeiten, soziale Unterstützungen).
berät ihre Bezugsberechtigten.
Rechtewahrnehmung
Das Reproduktionsrecht
Die Bildrecht regelt über bewährte Pauschalvereinbarungen und Rahmenverträge die Bildnutzungen von Zeitungen, Verlagen und Museen. Reproduktionsgenehmigungen für die kommerzielle Nutzung von Bildern werden individuell erteilt. Über die internationalen Schwestergesellschaften der Bildrecht werden auch Bildnutzungen im Ausland wahrgenommen. Die entsprechenden Einnahmen werden nach Abzug der Verwaltungskosten direkt den UrheberInnen gutgeschrieben. Die Tantiemenabrechnung erfolgt zweimal im Jahre.
Das Senderecht
Für die Ausstrahlung von Werken der bildenden Kunst hat die Bildrecht mit den öffentlich-rechtlichen Sendern (ORF im Inland, internationale Sender via Kooperation mit den internationalen Schwestergesellschaften) Pauschalverträge abgeschlossen. Sie prüft unverbindlich relevante TV-Sendungen auf geschützte Werke und vergleicht diese mit den Informationen der Mitglieder. Die Pauschalzahlungen werden dann auf jene KünstlerInnen verteilt, deren Werke gesendet wurden. Die Tantiemenvergütung erfolgt einmal jährlich.
Das Folgerecht
Wenn angekaufte Werke von einem Vertreter des Kunstmarktes weiterveräußert werden, sieht das Folgerecht eine prozentuale Beteiligung der Werkschaffenden oder der betreffenden Erben/Erbinnen bzw. anderer RechtsnachfolgerInnen am Verkaufspreis vor. Galerien, Auktionshäuser, KunsthändlerInnen und andere Vertreter des Kunstmarktes melden der Bildrecht folgerechtspflichtige Verkäufe und leisten entsprechende Folgerechtszahlungen an die Bildrecht. Die Bezugsberechtigten der Bildrecht erhalten dann die ihnen zustehenden Beträge zum Folgerecht ausbezahlt.
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Nach § 16b des Urheberrechtsgesetzes sind Kunstschaffende in Österreich am Weiterverkauf von Originalkunstwerken unter bestimmten Bedingungen zu beteiligen. Ein Großteil der in Österreich tätigen UrheberInnen hat die Wahrnehmung des Folgerechts an die Bildrecht übertragen. Das betrifft auch Weiterverkäufe von Werken internationaler KünstlerInnen, die in Österreich erfolgen.
Mit der KünstlerInnensuche überprüfen Sie, ob die Bildrecht eine/n Kunstschaffende/n von im Folgerecht vertritt.
Gesetzliche Vergütungsansprüche
Die Bildrecht hat mit Kollektivpartnern (wie z. B. Bund, Land, Gemeinden, Wirtschaftskammer u. a.) pauschalisierte Gesamtverträge über die Vergütung von Werknutzungen geschlossen. Diese Vergütungen werden anhand von verifizierten Veröffentlichungen der UrheberInnen und nach Abzug der in den Verteilungsbestimmungen festgesetzten Aufwendungen für soziale und kulturfördernde Maßnahmen (SKE-Fonds) ausgeschüttet. Die Verteilung erfolgt einmal im Jahr. Von der Bildrecht verteilt werden Einnahmen aus
- Bibliothekstantieme
- Reprographievergütung
- Schulbuchvergütung
- Speichermedienvergütung
- Kabelvergütung
- Sonstige Vergütungen aus dem In- und Ausland
Wie finanziert sich die Bildrecht?
Zur Deckung ihres Verwaltungsaufwandes behält die Bildrecht im Durchschnitt 15% der Vergütungen ein.
Die Ausstellungsflächen Bildraum 01 | 07 | Bodensee, das Bildraum Studio, die Ausstellungs-, Publikations- und Projektförderungen, sowie die Förderungen für Bildrecht-Mitglieder in sozialen Notlagen werden durch den Fonds für soziale und kulturelle Einrichtungen (SKE) finanziert. Dieser speist sich größtenteils aus der gesetzlich vorgeschriebenen Dotierung von 50% der Mittel aus der Speichermedienvergütung (Verwertungsgesellschaftengesetz).
Zusätzlich erlaubt die internationale Regelung die Widmung von bis zu 20% der Einnahmen aus den übrigen Vergütungen für soziale und kulturelle Leistungen für die Bezugsberechtigten. Das entspricht auch dem gesetzlichen Auftrag der europäischen Verwertungsgesellschaften, mit einem Teil ihrer Einnahmen die kulturelle Vielfalt zu fördern.
Bildrecht - Historie und Kontext
2021 - Verein Bildrecht lautet der neue Name des Alleineigentümers der Bildrecht GmbH (bisher Verein für bildende Kunst, Fotografie und Choreografie).
2019 - Das Europäische Parlament einigt sich auf die neue EU-Urheberrechtsrichtlinie, welche neue Bestimmungen zur Verantwortlichkeit von Online-Platttformen enthält. Auch der Europäische Rat stimmt dem Entwurf zu.
Bei der Kunstmesse PARALLEL VIENNA vergibt die Bildrecht erstmalig den PARALLEL VIENNA | Bildrecht YOUNG ARTIST Award, der die Qualität junger, aufstrebender Kunst ins Bewusstsein heben soll.
2018 - Die Bildrecht ist Gastgeberin der Konferenz "European Authors’ Rights in the Digital Era – EU Copyright Directive" in Wien. Die Schwerpunktthemen EU-Urheberrechts-Richtlinie und die Herausforderungen der Digitalisierung bestimmen die Agenda.
Im Juni eröffnet die Bildrecht das Bildraum Studio mitten im Kultur-Areal der Brotfabrik Wien.
Erstmals wird auch der von der Bildrecht ausgelobte viennacontemporary | Bildrecht SOLO Award für eine herausragende Solopräsentation auf Österreichs größter Kunstmesse viennacontemporary vergeben.
2016 - Am 1. Juni tritt das neue Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 (VerwgG) in Kraft, das das bisherige Verwertungsgesellschaftengesetz aus dem Jahre 2006 ablöst und um die Vorgaben der EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten aus dem Jahr 2014 erweitert.
Anlässlich ihres 70. Geburtstags stiftet die Wiener Galeristin Dagmar Chobot den mit 10.000 Euro dotierten Dagmar Chobot Skulpturenpreis und wählt die Bildrecht als Stiftungspartnerin.
2015 - Mit 1. Oktober tritt in Österreich die Urheberrechtsnovelle 2015 in Kraft. Die Einführung der „Festplattenvergütung“ verbessert die Einkommenssituation der Kunstschaffenden. Zusätzlich werden Werknutzungen für Schulen, Universitäten und Bildungseinrichtungen erleichtert.
Die Bildrecht tritt der IFRRO (dem Dachverband der Reprographiegesellschaften in Brüssel) bei.
Anfang Juli eröffnet die Bildrecht in Bregenz im alten Postgebäudes den Bildraum Bodensee, der vorrangig den Kunst- und Kulturschaffenden aus der Region als attraktive Plattform und als Dependence für Bildrecht-Agenden im Westen Österreichs dient.
2014 - Die EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt - RL 2014/26/EU tritt in Kraft und definiert den Rahmen für das Handeln von Urheberrechtsgesellschaften in Europa.
2013 - Seit September firmiert die Verwertungsgesellschaft für Bildende Kunst als Bildrecht GmbH - Gesellschaft zur Wahrnehmung visueller Rechte und bezieht neue Räumlichkeiten in der Burggasse 7-9, 1070 Wien, nahe dem Museumsquartier Wien.
Der Bildraum 01 mit Schwerpunkt auf Fotografie, Grafik und Zeichnung wird neu eröffnet und ersetzt den bisherigen Ausstellungsraum in der Strauchgasse 2, 1010 Wien.
Mit dem Bildraum 07 in der Burggasse 7-9, 1070 Wien, eröffnet die Bildrecht einen weiteren Ausstellungsraum, der sich der Förderung der jüngeren Künstlergeneration widmet.
2009 - Der Verein für Bildende Kunst, Fotografie und Choreografie gründet die Verwertungsgesellschaft Bildende Kunst, Fotografie und Choreografie GmbH und entspricht damit den neuen gesellschaftsrechtlichen Anforderungen für Verwertungsgesellschaften.
2007 - Beitritt zu OnLineArt - OLA
2006 - Das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 tritt in Kraft. Die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften wird eingerichtet.
1992 - Der Ausstellungsraum Artefakt in der Strauchgasse 2 im ersten Bezirk wird eröffnet.
1997 - Mitglied der European Visual Artists - EVA
1979 - Beitritt zur CISAC - Confédération Internationale des Sociétés d'Auteurs et Compositeurs
1977 - Am 4. Mai wird der Verein Verwertungsgesellschaft Bildender Künstler (VBK) als gemeinnütziger Verein von österreichischen Künstlern und Künstlerinnen gegründet.
Organstruktur
Organe der Bildrecht
Die Organisationsstruktur der Bildrecht entspricht den im Juni 2016 in Kraft getretenen Rechtsvorschriften zum Verwertungsgesellschaftengesetz (VerwGesG 2016). Aktuell sind folgende Organe eingerichtet:
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich aus fünf Personen entsprechend den Sparten der Bezugsberechtigten wie folgt zusammen:
- Mag. Severin Filek | Aufsichtsratsvorsitzender, Sparte Design
- Stefanie Freynschlag | Sparte Lichtbild und Fotografie
- Peter Hassmann | Sparte Bildende Kunst und Architektur
- Clemens Heider | Sparte Grafik und Illustration
- Liz King | Sparte Choreografie/Pantomime und Performance
Die Aufgaben und Kompetenzen des Aufsichtsrats gemäß § 19 VerwGesG 2016 sind in einer Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat geregelt.
Gemeinsame Vertretung der Bezugsberechtigten
Im Vorfeld der Mitgliederhauptversammlung findet eine Versammlung aller Bezugsberechtigten im Sinne des § 6 Abs. 2 VerwGesG 2016 statt. Die Versammlung wird von der Geschäftsführung geleitet. Fünf Repräsentanten — gemäß den jeweiligen Werksparten der Bildrecht — bilden die gemeinsame Vertretung in der Mitgliederhauptversammlung:
- Dr. Reinhold Mittersakschmöller | Bildende Kunst und Architektur
- Andreas Schiffleitner | Lichtbild und Fotografie
- Catarina Tost | Grafik und Illustration
- Mag. Severin Filek | Design
- Liz King | Tanz, Choreografie & Performance
Mitgliederhauptversammlung
Die Mitgliederhauptversammlung ist das höchste Organ der Gesellschaft und besteht aus dem Gesellschafter sowie den fünf Delegierten der gemeinsamen Vertretung der Bezugsberechtigten.
- Mag. Michael Kos
- Dr. Reinhold Mittersakschmöller | Bildende Kunst und Architektur
- Andreas Schiffleitner | Lichtbild und Fotografie
- Catarina Tost | Grafik und Illustration
- Mag. Severin Filek | Design
- Liz King | Tanz, Choreografie & Performance
Generalversammlung
Die Generalversammlung beschließt über alle Angelegenheiten, welche nach dem jeweils gültigen GesmbH-Gesetz ausdrücklich der Generalversammlung zugewiesen sind. Ferner beschließt die Generalversammlung über die Errichtung eines SKE-Beirats und über die Errichtung von Richtlinien und Geschäftsordnungen, insbesondere für den Wahlvorgang sowie den Umgang mit Interessenkonflikten in den Organen, namentlich der Generalversammlung, Mitgliederhauptversammlung, gemeinsame Vertretung und des Aufsichtsrates sowie des SKE-Beirats.
SKE-Beirat
Der SKE-Beirat trifft Entscheidungen zu den Sozial-, Kunst- und Kulturförderungen der Bildrecht. Der Beirat setzt sich gemäß den fünf Sparten der Bezugsberechtigten wie folgt zusammen:
- Regina Maria Anzenberger | Lichtbild und Fotografie
- Thomas Feichtner | Design
- Bert Gstettner | Choreografie
- Michael Kos | Bildende Kunst
- Johanna Rainer | Architektur
- Günther Selichar | Bildende Kunst
- Sofie Thorsen | Bildende Kunst
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung erfolgt durch Mag. Günter Schönberger.
Verein Bildrecht
Der Verein hat das Ziel, die Interessen der bildenden KünstlerInnen, FotografInnen, GrafikerInnen, Designerinnen und ChoreografInnen in allen rechtlichen, beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturpolitischen Belangen zu fördern.
Um diese Belange vertreten zu können und im Rahmen einer Gesellschaft nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz handeln zu können, wurde die Bildrecht GmbH Gesellschaft zur Wahrnehmung visueller Rechte gegründet. Die Bildrecht GmbH ist das nach außen hin tätige Organ des Vereins.
Vorstandsmitglieder
Michael Kos | Präsident
Regina Maria Anzenberger | Vizepräsidentin
Sofie Thorsen | Vizepräsidentin
Daniela Beranek
Anna-Maria Bogner
Sevda Chkoutova
Thomas Feichtner
Martin Foessleitner
Bert Gstettner
Lois Lammerhuber
Irene Persché
Johanna Rainer
Günther Selichar
Gerfried Stocker
Michael Walde-Berger