Tarife

Auf Basis nachstehender Preislisten berechnet die Bildrecht das Entgelt für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken.

Alle Angaben in Euro exklusive Mehrwertsteuer

Hier finden Sie die Tarife auch als PDF

Allgemeine Tarifbedingungen (ATBs)

Allgemeine Bedingungen zu den Tarifen der Bildrecht

Die ATBs, sowie die in den einzelnen Tarifgruppen festgesetzten Entgelte, gelten für alle Werke von in- und ausländischen KünstlerInnen, sofern sie zum Werkbestand der Bildrecht gehören.

  1. Soweit eine Verwertungsart nicht einer der nachstehenden Tarifgruppen zuzuordnen ist, gelten die ATBs sinngemäß, doch ist die zu entrichtende Nutzungsgebühr gesondert mit der Bildrecht zu vereinbaren. Dies gilt insbesondere für die Verwendung der Werke z. B.: auf Tapeten, Textilien, T-Shirts oder anderen Merchandising-Artikeln sowie nicht in den Tarifgruppen erwähnte Nutzungsarten.

  2. Die Tarifbestimmungen treffen daher auf Werke all jener Kunstschaffenden zu, die namentlich in der KünstlerInnensuche der Website erscheinen und von der Bildrecht im Reproduktionsrecht (stellvertretend für alle aktiven Rechte wie Senderecht, Onlinerecht etc.) wahrgenommen werden. Die ATBs sind nicht anwendbar auf die von UrheberInnen oder sonstigen Berechtigten selbst unmittelbar vergebenen Rechte.

  3. Die in den vorliegenden Tarifen genannten Rabatte (30% für kirchliche, kulturelle und wissenschaftliche Institutionen) finden nur Gültigkeit, sofern die Rechteanfrage rechtzeitig vom/von der Erwerber/in unter Einhaltung einer angemessenen Bearbeitungszeit erfolgt. Diese beträgt in der Regel je nach Nutzungsart und Urheber/in zwischen 1 und 14 Werktagen.

    Bitte beachten Sie in der zeitlichen Planung, dass bei Lizenzanfragen für umfangreiche Nutzungen oder Verwendungen als Titelbild mit dem/der Urheber/in Rücksprache gehalten werden muss.

  4. Nutzungen auf dem Titel/Cover eines Verlagsobjekts bedürfen falls nicht anders in den jeweiligen Tarifgruppen vermerkt im Allgemeinen einen Zuschlag von 100-200%. Zusätzlich gelten die jeweiligen für die einzelnen Tarifgruppen veröffentlichten Konditionen. Alle Tarife verstehen sich Netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  5. Für Nutzungen in sozialen Netzwerken wird ein Zuschlag in der Höhe von 50% erhoben.

  6. Die vorliegenden Bildtarife werden laufend an den Index angepasst.

  7. KundInnen, die mehrmals jährlich die zum Repertoire der Bildrecht gehörenden Werke für Reproduktionen verwenden, können mit der Bildrecht Verträge schließen, durch die das Genehmigungsverfahren erleichtert und zudem eine Ermäßigung auf die normalen Tarifsätze gewährt werden kann.

  8. Wir weisen darauf hin, dass im Falle des Zuwiderhandelns (vorbehaltlich weiterer Ansprüche), ein Zuschlag von 100 bis 200% zum jeweiligen Tarif verrechnet wird.